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Pflichtangaben

Recht und Datenschutz für Websites

Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung und Auftragsverarbeitung sind der Teil, den fast jede Seite braucht und viele falsch haben. Kein Ersatz für Rechtsberatung, aber eine belastbare Landkarte.

Zuletzt geprüft: 26.07.2026

Der rechtliche Teil einer Website ist unbeliebt, überschaubar und der Bereich, in dem Fehler unmittelbar Geld kosten. Vier Themen decken für die meisten Seiten den Bedarf: Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Einwilligung für nicht notwendige Dienste und Verträge mit Dienstleistern, die Daten verarbeiten.

Was hier steht, ordnet die Pflichten und benennt die typischen Fehler. Es ist ausdrücklich keine Rechtsberatung und ersetzt im konkreten Fall keine anwaltliche Prüfung.

Impressum

Die Anbieterkennzeichnung muss von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar, als solche erkennbar benannt und ohne Einwilligung zugänglich sein. Hinter einem Cookie-Banner versteckt ist sie das nicht.

Inhaltlich gehören hinein: vollständiger Name beziehungsweise Firma mit Rechtsform, Anschrift mit Straße und Hausnummer, Vertretungsberechtigte bei Gesellschaften, E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sofern vorhanden, Register und Registernummer, sowie berufsrechtliche Angaben bei reglementierten Berufen. Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten kommt eine inhaltlich verantwortliche Person hinzu.

Die häufigsten Fehler: Postfach statt Anschrift, fehlende Rechtsform, veraltete Angaben nach einem Umzug, Kontaktformular als einziger Kontaktweg und eine Bezeichnung wie “Über mich” statt “Impressum”. Details in Impressumspflicht.

Datenschutzerklärung

Sie muss beschreiben, was auf dieser Seite tatsächlich passiert. Eine Vorlage, die Dienste aufführt, die nicht eingesetzt werden, ist genauso falsch wie eine, die eingesetzte Dienste verschweigt.

Aufzunehmen sind: Verantwortlicher und Kontakt, Server-Logdaten mit Zweck und Speicherdauer, Kontaktformular und dessen Empfänger, Hosting samt Auftragsverarbeitung und Serverstandort, eingesetzte Analyse- und Marketingdienste mit Rechtsgrundlage, Einbettungen wie Karten, Videos oder Schriften von Dritten, Newsletter samt Anmeldeverfahren, Betroffenenrechte und Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Ein Punkt wird fast immer übersehen: Bei Affiliate-Links und Empfehlungsnetzwerken werden Daten an Dritte übermittelt, und das gehört in die Erklärung. Details in DSGVO für Websites.

Die Regel ist einfacher als ihr Ruf: Technisch notwendige Cookies brauchen keine Einwilligung, alles andere schon, und zwar vorher. Nicht notwendig sind unter anderem Analyse, Werbenetzwerke, eingebettete Videos mit Tracking, Chat-Widgets und Kartendienste, die beim Aufruf Daten übertragen.

Wenn ein Banner nötig ist, muss er bestimmte Eigenschaften haben: Ablehnen genauso einfach wie Zustimmen, keine Vorauswahl bei nicht notwendigen Kategorien, keine Ausspielung der Dienste vor der Entscheidung, und eine Möglichkeit, die Entscheidung später zu ändern.

Die wirksamste Maßnahme ist allerdings eine andere: die Zahl der einwilligungspflichtigen Dienste reduzieren. Schriften lokal ausliefern, Karten erst nach Klick laden, Videos über datenschutzfreundliche Einbettung, Analyse gegebenenfalls über ein Werkzeug ohne personenbezogene Cookies. Wer so aufsetzt, braucht in vielen Fällen keinen Banner mehr. Details in Cookie-Banner und Google Fonts lokal.

Auftragsverarbeitung

Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Das betrifft praktisch immer den Hoster, häufig den Newsletter-Dienst, den Formularanbieter, das Backup-Ziel und Analysewerkzeuge.

Die Verträge sind bei seriösen Anbietern im Kundenkonto abrufbar oder mit einem Klick abschließbar. Sie gehören abgelegt, weil sie im Fall einer Anfrage vorzulegen sind. Details in AV-Vertrag.

Bilder und Texte

Fremde Bilder ohne Lizenz sind der Klassiker unter den kostenpflichtigen Fehlern, und ein Bild aus einer Bildersuche ist keine Lizenz. Auch bei freien Bildquellen gilt es, die jeweilige Lizenz zu prüfen: Manche verlangen Namensnennung, manche schließen kommerzielle Nutzung aus, manche verlangen einen Hinweis auf die Quelle in bestimmter Form.

Bei Personen auf Fotos kommt das Recht am eigenen Bild hinzu, bei Gebäuden gelegentlich Hausrecht und Panoramafreiheit, bei Produktfotos Marken- und Urheberrechte des Herstellers. Die Reihenfolge mit dem geringsten Risiko: eigene Fotos, dann lizenzierte Bilder mit dokumentierter Lizenz, dann freie Quellen mit protokollierter Herkunft. Details in Bildrechte.

Reihenfolge für ein neues Projekt

  1. Impressumsangaben zusammenstellen, bevor die Seite gebaut wird
  2. Liste aller eingesetzten Dienste führen, während gebaut wird
  3. AV-Verträge einsammeln, sobald ein Dienst hinzukommt
  4. Datenschutzerklärung aus dieser Liste erstellen, nicht aus einer Vorlage
  5. Einwilligungspflichtige Dienste prüfen und wo möglich ersetzen
  6. Banner nur einbauen, wenn nach Schritt 5 noch etwas übrig ist
  7. Vor dem Livegang alles gegen die tatsächliche Seite abgleichen

Punkt 2 ist der Punkt, der Arbeit spart. Wer die Liste erst nach dem Bau rekonstruiert, vergisst zuverlässig etwas.

Werkzeuge für die Pflichtseiten

Keines dieser Werkzeuge ersetzt Rechtsberatung. Sie nehmen aber den Teil ab, der reine Fleißarbeit ist: Einwilligungen technisch sauber einsammeln und die Standardtexte auf aktuellem Stand halten.

  1. Platz 1: Borlabs Cookie

    Der Standard

    Passt für: WordPress-Seiten mit Analyse oder eingebetteten Inhalten

    Blockiert Skripte tatsächlich vor der Einwilligung, statt sie nur zu verstecken – genau daran scheitern die meisten selbst gebauten Banner. Deutscher Anbieter, deutschsprachige Dokumentation.

    ab ca. 49 €/Jahr Zu Borlabs Cookie
  2. Platz 2: Real Cookie Banner

    Stärkste Alternative

    Passt für: Wer eine brauchbare kostenlose Variante sucht

    Deckt in der freien Version bereits mehr ab als die meisten Mitbewerber und pflegt eine große Vorlagenbibliothek für bekannte Dienste. Ebenfalls deutscher Anbieter.

    kostenlos, Pro ab ca. 49 €/Jahr Zu Real Cookie Banner
  3. Platz 3: eRecht24

    Texte

    Passt für: Impressum und Datenschutzerklärung erstellen

    Die verbreitetsten Generatoren im deutschsprachigen Raum, in der Basisversion kostenfrei. Die Premium-Variante hält die Texte bei Gesetzesänderungen nach – der eigentliche Wert, denn veraltete Texte sind der Normalfall.

    Generatoren kostenlos, Premium kostenpflichtig Zu eRecht24
  4. Platz 4: Complianz

    Für internationale Seiten

    Passt für: Projekte mit Besuchern außerhalb der EU

    Unterscheidet nach Herkunftsregion und spielt jeweils die passende Einwilligung aus. Sinnvoll, sobald neben der DSGVO weitere Regelwerke greifen, sonst unnötig komplex.

    kostenlos, Premium ab ca. 49 €/Jahr Zu Complianz
  5. Platz 5: ALL-INKL

    Serverstandort

    Passt für: Auftragsverarbeitung ohne Drittlandtransfer

    Der Hoster ist der erste Auftragsverarbeiter jeder Website. Ein deutscher Anbieter mit Server im Inland und einem AV-Vertrag zum Herunterladen erspart die gesamte Diskussion über Drittlandtransfers.

    ab ca. 4,95 €/Monat Zu ALL-INKL

Wie diese Liste zustande kommt

Sortiert wird nach dem Anwendungsfall, den der Bereich Recht & Datenschutz behandelt, nicht nach Vergütung. Einzelne Ziele sind Partnerlinks: wird darüber ein Vertrag geschlossen, fließt eine Provision. Für Sie ändert sich der Preis dadurch nicht, und die Reihenfolge ändert sich dadurch auch nicht – auf mehreren Plätzen stehen Anbieter ohne Partnerprogramm. Preisangaben Stand 28.07.2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Preis beim Anbieter.

Alle Ratgeber in diesem Bereich

Häufige Fragen

Braucht jede Website ein Impressum?

Geschäftsmäßige Angebote ja, und der Begriff ist weit zu verstehen. Auch ein Blog mit Werbung oder Empfehlungslinks ist geschäftsmäßig. Rein private Seiten ohne jede wirtschaftliche Ausrichtung sind ausgenommen, die Grenze verläuft aber schnell zulasten des Betreibers.

Brauche ich einen Cookie-Banner?

Nur, wenn Cookies oder ähnliche Techniken zum Einsatz kommen, die nicht technisch notwendig sind. Eine Seite ohne Analyse, ohne eingebettete Videos und ohne Werbenetzwerk braucht keinen. Wer einen Banner einbaut, obwohl nichts einwilligungspflichtig ist, erzeugt nur Reibung.

Sind kostenlose Generatoren für Rechtstexte ausreichend?

Als Ausgangspunkt für einfache Seiten oft brauchbar, sofern man die Angaben tatsächlich an die eigene Seite anpasst. Sobald Shop, Newsletter, Buchungen oder besondere Datenkategorien im Spiel sind, ist eine anwaltliche Prüfung die günstigere Variante.

Wer haftet für Inhalte, die ein Dienstleister eingebaut hat?

Nach außen der Betreiber der Website. Ein Dienstleister kann intern in der Verantwortung stehen, aber Beschwerden, behördliche Anfragen und Abmahnungen richten sich gegen den im Impressum genannten Anbieter.

Einige Links auf diesem Portal sind Empfehlungslinks. Wird darüber ein Vertrag geschlossen, erhält IDA Webdesign unter Umständen eine Vergütung. Für Sie ändert sich am Preis nichts, und die Bewertung eines Anbieters hängt nicht davon ab. Inhalte zu Recht und Datenschutz sind allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.