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Recht & Datenschutz

Bildrechte: die teuersten Fehler und wie man sie vermeidet

Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Marken und Gebäude: welche Rechte bei Bildern auf einer Website berührt werden, wie man Nachweise führt und was bei einem Abmahnschreiben zu tun ist.

Zuletzt geprüft: 26.07.2026 Lesezeit ca. 3 Minuten

Bildrechte sind die häufigste Ursache für unerwartete Kosten bei einer Website. Der Grund ist die Diskrepanz zwischen Aufwand und Folge: Ein Bild ist mit zwei Klicks kopiert, und die Forderung kommt drei Jahre später.

Diese Seite ordnet die berührten Rechte ein. Sie ist keine Rechtsberatung; bei einem konkreten Schreiben gehört anwaltlicher Rat eingeholt, bevor gezahlt oder unterschrieben wird.

Die vier Rechtsebenen

Urheberrecht

Jedes Foto hat einen Urheber, und dessen Rechte bestehen unabhängig davon, wo das Bild gefunden wurde. Eine Bildersuche ist ein Findewerkzeug, keine Lizenzquelle.

Für die Nutzung braucht es ein Nutzungsrecht, das den konkreten Zweck abdeckt: Web, gegebenenfalls Print, kommerziell oder redaktionell, mit oder ohne Bearbeitung, zeitlich befristet oder unbefristet.

Hinzu kommt das Recht auf Urhebernennung. Fehlt die geforderte Nennung, entsteht regelmäßig ein Zuschlag auf die Nachzahlung, auch wenn die Lizenz an sich vorlag.

Recht am eigenen Bild

Bei erkennbaren Personen ist eine Einwilligung nötig, und zwar für den konkreten Verwendungszweck. Eine Einwilligung für ein Teamfoto auf der Website deckt keine Verwendung in einer Werbeanzeige.

Bei Beschäftigten sollte die Einwilligung schriftlich vorliegen und regeln, was nach Ende des Arbeitsverhältnisses gilt. Bei Kundenfotos, etwa Vorher-Nachher-Bildern, ebenfalls, und dort mit besonderer Sorgfalt, wenn Gesundheitsdaten erkennbar werden.

Ausnahmen bestehen unter engen Voraussetzungen, etwa bei Personen als Beiwerk oder bei Versammlungen. Für die Praxis auf einer Firmenwebsite tragen diese Ausnahmen selten.

Marken- und Kennzeichenrecht

Ein fremdes Logo darf zur Beschreibung des eigenen Angebots erwähnt, aber nicht zur Ausstattung der eigenen Seite verwendet werden. Die Grenze verläuft dort, wo der Eindruck einer geschäftlichen Verbindung entsteht.

Bei Produktfotos kommen Schutzrechte des Herstellers am Foto selbst hinzu. Freigaben von Lieferanten sollten schriftlich vorliegen und ihren Umfang benennen, insbesondere für die Zeit nach Ende einer Handelsbeziehung.

Gebäude, Kunstwerke, Karten

Von öffentlichen Wegen aus fotografierte Außenansichten sind über die Panoramafreiheit meist unproblematisch. Von privatem Grund oder aus der Luft nicht ohne weiteres. Kunstwerke im öffentlichen Raum sind je nach Lage unterschiedlich zu bewerten.

Kartenausschnitte sind geschützt. Für die Anfahrtsbeschreibung ist eine Einbettung nach den Bedingungen des Anbieters der sichere Weg, wobei dann die datenschutzrechtliche Seite zu behandeln ist. Siehe Cookie-Banner.

Die Reihenfolge nach Risiko

  1. Eigene Fotos. Geringstes Risiko und in der Regel die beste Wirkung, weil sie belegen, dass der Betrieb existiert.
  2. Bildagentur mit Rechnung. Klare Bedingungen, dokumentierter Erwerb.
  3. Freie Bildquellen mit protokollierter Lizenz. Brauchbar, aber die Beweislast liegt bei Ihnen.
  4. Freigaben von Herstellern. Nur schriftlich und mit benanntem Umfang.
  5. Screenshots. Für redaktionelle Zwecke häufig vertretbar, für werbliche nicht ohne weiteres.
  6. Bilder aus einer Bildersuche. Kein zulässiger Weg.

Details zu den Quellen und den Lizenzarten stehen in Stockfotos und Lizenzen.

Dokumentation als eigentlicher Schutz

Im Streitfall müssen Sie die Berechtigung nachweisen. Ein Ordner mit einer Tabelle genügt: Datei, Quelle, direkte Adresse der Bildseite, Lizenzbezeichnung, Datum, Nachweis, geforderte Nennung, Verwendungsort.

Der wertvollste Eintrag ist ein Bildschirmfoto der Lizenzangabe zum Zeitpunkt des Downloads, weil Plattformen Bedingungen ändern und Bilder entfernen.

Bei Personenfotos kommt die Einwilligung als eigenes Dokument hinzu, bei Herstellerbildern die Freigabemail.

Wenn ein Schreiben kommt

  1. Nicht sofort zahlen und nicht sofort unterschreiben. Beigefügte Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als der Anspruch.
  2. Frist notieren, aber nicht in Panik reagieren.
  3. Eigene Dokumentation prüfen. Liegt eine Lizenz vor? Wurde die Nennung eingehalten?
  4. Das Bild dokumentieren, bevor es entfernt wird. Bildschirmfoto der Seite mit Datum.
  5. Anwaltlichen Rat einholen, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Die Kosten dafür sind niedrig im Verhältnis zu einer zu weit gefassten Unterlassungserklärung.
  6. Prüfen, ob dasselbe Bild an weiteren Stellen liegt, etwa in älteren Beiträgen oder in Vorschaubildern.

Punkt 5 ist der wichtigste: Eine unterschriebene Unterlassungserklärung wirkt dauerhaft und mit Vertragsstrafe. Wer sie ohne Prüfung abgibt, kann sich für jeden künftigen Verstoß gegen dieselbe Formulierung eine Zahlungspflicht einkaufen.

Vorbeugen: der halbe Tag, der sich lohnt

Einmal die bestehende Website durchgehen: jedes Bild auflisten, Quelle bestimmen, Nachweis suchen. Alles, wofür sich kein Nachweis findet, ersetzen oder entfernen.

Das ist unangenehme Arbeit und deutlich billiger als das erste Schreiben. Bei gewachsenen Seiten finden sich dabei erfahrungsgemäß mehrere Bilder, deren Herkunft niemand mehr kennt.

Häufige Fragen

Was kostet ein Bildrechtsverstoß?

Typischerweise eine Lizenznachzahlung, häufig mit Zuschlag wegen fehlender Urhebernennung, plus Anwaltskosten. In der Summe liegen Forderungen bei einzelnen Bildern oft im drei- bis vierstelligen Bereich. Die Lizenz hätte in der Regel unter fünfzig Euro gekostet.

Reicht es, das Bild nach einer Abmahnung zu entfernen?

Nein. Die Nutzung hat stattgefunden, und der Anspruch bleibt. Entfernen stoppt die weitere Nutzung, beseitigt aber nicht den bereits entstandenen Anspruch. Bei einem Schreiben gehört anwaltlicher Rat eingeholt, bevor gezahlt oder unterschrieben wird.

Darf man Bilder von Mitarbeitenden verwenden?

Mit deren Einwilligung, die den Zweck benennen sollte und schriftlich vorliegen sollte. Zu regeln ist auch, was nach Ende des Arbeitsverhältnisses gilt. Ohne diese Regelung entsteht regelmäßig Streit, wenn jemand ausscheidet.

Sind KI-generierte Bilder rechtlich unproblematisch?

Nicht automatisch. Maßgeblich sind die Nutzungsbedingungen des Dienstes. Problematisch bleiben erkennbare Marken, geschützte Figuren und real existierende Personen im Ergebnis. Für Produktdarstellungen sind generierte Bilder zudem irreführend.

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