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Bilder für die Website: Lizenzen, Quellen, Risiken

Woher Bilder für die Website kommen dürfen: Lizenzarten erklärt, freie Quellen richtig nutzen, Nachweise dokumentieren, und was bei Personen, Gebäuden und Produkten zusätzlich gilt.

Zuletzt geprüft: 26.07.2026 Lesezeit ca. 4 Minuten

Bildrechte sind die häufigste Ursache für unerwartete Kosten bei einer Website. Der Grund ist banal: Ein Bild ist mit zwei Klicks kopiert, und die Lizenzfrage ist unsichtbar. Diese Seite ordnet die Quellen nach Risiko und beschreibt, welche Nachweise geführt werden müssen.

Die Quellen nach Risiko

1. Eigene Fotos

Das geringste Risiko und in der Regel die beste Wirkung. Eigene Bilder belegen, dass der Betrieb existiert, dass die Arbeit so aussieht und dass Menschen dahinter stehen. Ein aktuelles Telefon bei Tageslicht genügt für die meisten Zwecke.

Zu beachten bleibt: Bei erkennbaren Personen braucht es deren Einwilligung, bei fremden Innenräumen das Hausrecht, bei Kunstwerken und geschützten Bauwerken die jeweilige Rechtslage.

2. Bildagenturen mit bezahlter Lizenz

Klare Bedingungen, dokumentierter Erwerb, Rechnung als Nachweis. Zu prüfen ist bei jeder Lizenz:

  • Umfang: Web, Print, redaktionell, kommerziell
  • Reichweite: unbegrenzt oder mit Auflagenbegrenzung
  • Dauer: unbefristet oder abonnementgebunden
  • Bearbeitung: erlaubt oder nicht
  • Namensnennung: erforderlich oder nicht
  • Weitergabe: darf ein Dienstleister das Bild in Ihrem Auftrag nutzen

Der kritische Punkt bei Abonnements: Bilder, die während eines laufenden Abos heruntergeladen wurden, sind bei manchen Anbietern nach Ende des Abos weiter nutzbar, bei anderen nicht. Das gehört vor der Kündigung geklärt.

3. Freie Bildquellen

Plattformen mit kostenlos nutzbaren Bildern sind eine brauchbare Quelle, aber mit zwei Einschränkungen.

Die Lizenz gilt je Bild, nicht je Plattform. Auch auf Plattformen mit einer freizügigen Standardlizenz können einzelne Bilder unter abweichenden Bedingungen stehen, etwa unter einer Creative-Commons-Lizenz mit Namensnennungspflicht.

Die Beweislast liegt bei Ihnen. Wenn ein Bild dort hochgeladen wurde, obwohl der Hochladende die Rechte nicht hatte, hilft die Plattformlizenz nicht. Der Nachweis, in gutem Glauben und mit dokumentierter Quelle gehandelt zu haben, ist dann das Entscheidende.

Bei Creative-Commons-Lizenzen ist auf die Kürzel zu achten: BY verlangt Namensnennung in vorgegebener Form, NC schließt kommerzielle Nutzung aus, was eine Firmenwebsite in der Regel ist, ND verbietet Bearbeitung, wozu auch ein Beschnitt zählen kann, SA verlangt dieselbe Lizenz für abgeleitete Werke.

4. Bilder von Herstellern und Lieferanten

Bei Produktbildern häufig verfügbar und oft ausdrücklich zur Nutzung freigegeben. Die Freigabe sollte schriftlich vorliegen und ihren Umfang benennen, insbesondere ob sie auch nach Ende einer Handelsbeziehung fortbesteht.

5. Screenshots

Screenshots fremder Websites und Software enthalten geschützte Inhalte: Layout, Texte, Logos, Bilder. Für redaktionelle Berichterstattung ist die Nutzung häufig vertretbar, für werbliche Zwecke nicht ohne weiteres. Marken- und Logonutzung ist gesondert zu bewerten.

Was zusätzlich zur Lizenz gilt

Personen. Das Recht am eigenen Bild verlangt bei erkennbaren Personen eine Einwilligung, und zwar für den konkreten Verwendungszweck. Eine Einwilligung für ein Teamfoto auf der Website deckt keine Verwendung in einer Werbeanzeige. Bei Beschäftigten sollte die Einwilligung schriftlich vorliegen und regeln, was nach Ende des Arbeitsverhältnisses gilt.

Gebäude. Von öffentlichen Wegen aus fotografierte Außenansichten sind über die Panoramafreiheit meist unproblematisch. Fotos von privatem Grund aus oder aus der Luft sind es nicht ohne weiteres.

Produkte und Marken. Ein Produktfoto kann eigene Schutzrechte des Herstellers berühren, und Logos sind markenrechtlich geschützt. Die Nennung einer Marke zur Beschreibung des Angebots ist zulässig, die Verwendung eines Logos zur Ausstattung der eigenen Seite nicht ohne weiteres.

Karten und Luftbilder. Kartenausschnitte sind geschützt. Für die Anfahrtsbeschreibung ist eine Einbettung mit den Bedingungen des Anbieters der sichere Weg, wobei dann die datenschutzrechtliche Seite zu behandeln ist. Siehe Cookie-Banner.

Dokumentation: das eigentliche Schutzinstrument

Ein Ordner mit einer einfachen Tabelle genügt und ist im Streitfall der Unterschied zwischen einer Klärung und einer Zahlung. Je Bild:

FeldInhalt
DateiDateiname wie auf der Website
QuellePlattform, Agentur, eigene Aufnahme, Hersteller
Direkte AdresseLink zur Bildseite, nicht zur Startseite
LizenzBezeichnung, bei CC das vollständige Kürzel
DatumTag des Erwerbs oder Downloads
NachweisRechnung, Screenshot der Lizenzangabe, Freigabemail
Nennungerforderliche Namensnennung im Wortlaut
Verwendungauf welchen Seiten eingesetzt

Der Screenshot der Lizenzangabe zum Zeitpunkt des Downloads ist der wertvollste Eintrag, weil Plattformen ihre Bedingungen ändern und Bilder entfernen.

Praktische Reihenfolge

  1. Prüfen, ob ein eigenes Foto möglich ist. In den meisten Fällen ja, und es ist besser.
  2. Wenn nicht: eine Quelle wählen und dabei bleiben. Eine dokumentierte Quelle ist besser als fünf ungeordnete.
  3. Lizenz je Bild prüfen, nicht je Plattform.
  4. Nachweis dokumentieren, bevor das Bild eingebaut wird.
  5. Bild optimieren, bevor es hochgeladen wird. Siehe Bilder optimieren.
  6. Alternativtext setzen, weil ohne ihn die Barrierefreiheit leidet und der Inhalt für Suchmaschinen unsichtbar bleibt.
  7. Erforderliche Namensnennung einbauen, in der Form, die die Lizenz verlangt, nicht in einer eigenen Kurzform.

Punkt 7 wird häufig übersehen: Eine Sammelliste im Impressum erfüllt die Anforderung mancher Lizenzen nicht, wenn diese eine Nennung am Bild verlangen. Die weiteren rechtlichen Aspekte stehen in Bildrechte.

Häufige Fragen

Darf man Bilder aus der Google-Bildersuche verwenden?

Nein. Die Bildersuche ist ein Findewerkzeug, keine Lizenzquelle. Jedes dort gefundene Bild hat einen Urheber, und die Nutzung ohne Lizenz ist die häufigste Ursache für kostenpflichtige Abmahnungen im Zusammenhang mit Websites.

Sind kostenlose Bildplattformen wirklich kostenlos nutzbar?

In der Regel ja, aber die Lizenz gilt je Bild und nicht je Plattform. Einzelne Bilder können abweichende Bedingungen haben, etwa Namensnennung oder Ausschluss kommerzieller Nutzung. Deshalb ist die Lizenz jedes einzelnen Bildes zu prüfen und zu protokollieren.

Was ist bei KI-generierten Bildern zu beachten?

Die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes sind maßgeblich und unterscheiden sich erheblich. Zusätzlich problematisch sind erkennbare Marken, geschützte Figuren und real existierende Personen im generierten Bild. Für Produktfotos sind generierte Bilder ungeeignet, weil sie das Produkt falsch darstellen.

Wie lange muss man Lizenznachweise aufbewahren?

Mindestens so lange, wie das Bild genutzt wird, und danach mit Blick auf Verjährungsfristen noch einige Jahre. Da der Nachweis im Streitfall vom Nutzer zu führen ist, ist die Dokumentation der einzige Schutz.

Passt dazu

Einige Links auf diesem Portal sind Empfehlungslinks. Wird darüber ein Vertrag geschlossen, erhält IDA Webdesign unter Umständen eine Vergütung. Für Sie ändert sich am Preis nichts, und die Bewertung eines Anbieters hängt nicht davon ab. Inhalte zu Recht und Datenschutz sind allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.