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Onlineshop

Pflichtangaben im Shop: die Liste, die abgemahnt wird

Welche Informationspflichten für Onlineshops gelten: Anbieterkennzeichnung, AGB, Widerrufsbelehrung, Preisangaben, Herstellerinformationen und Barrierefreiheit, mit Prüfliste.

Zuletzt geprüft: 26.07.2026 Lesezeit ca. 3 Minuten

Ein Shop unterliegt deutlich mehr Informationspflichten als eine Informationsseite, und Verstöße sind unmittelbar abmahnbar. Diese Seite listet die Pflichten und ihre Orte auf.

Sie ist keine Rechtsberatung. Bei einem Shop ist eine anwaltliche Prüfung der Rechtstexte die günstigere Variante, und ein Aktualisierungsdienst hält sie aktuell, weil sich Anforderungen regelmäßig ändern.

Die Pflichten und ihre Orte

Als eigene Seiten

Anbieterkennzeichnung. Vollständig, von jeder Seite in zwei Klicks erreichbar, auch aus der Kasse. Details in Impressumspflicht.

Datenschutzerklärung. Mit den tatsächlich eingesetzten Diensten, einschließlich Zahlungsanbieter und Versanddienstleister. Siehe DSGVO für Websites.

AGB. Passend zum Geschäftsmodell: Vertragsschluss, Lieferländer, Lieferzeiten, Zahlungsarten, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung.

Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular. Der Text muss die konkreten Fristen und den konkreten Ablauf benennen.

Versand- und Zahlungsinformationen. Kosten je Land, Lieferzeiten, verfügbare Zahlungsarten.

Erklärung zur Barrierefreiheit, sofern der Shop in den Anwendungsbereich fällt.

Auf der Produktseite

  • Endpreis mit Hinweis, dass die Umsatzsteuer enthalten ist
  • Versandkosten, mindestens verlinkt, besser konkret
  • Grundpreis bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche
  • Bei Preisreduzierung der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Bezugsgröße
  • Lieferzeit, konkret
  • Wesentliche Eigenschaften der Ware
  • Herstellerangaben nach der Produktsicherheitsverordnung, also Name und Kontaktdaten des Herstellers und, bei Herstellern außerhalb der EU, einer verantwortlichen Person in der EU
  • Energieeffizienz bei betroffenen Produktgruppen, mit Etikett und Produktdatenblatt

Die Herstellerangaben sind der Punkt, der seit der Produktsicherheitsverordnung neu hinzugekommen ist und in vielen bestehenden Shops fehlt.

Im Bestellprozess

  • Bestellübersicht vor dem Absenden, mit allen Positionen, Preisen und Kosten
  • Schaltfläche mit eindeutiger Beschriftung, aus der die Zahlungspflicht hervorgeht
  • Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss zugänglich
  • Keine vorausgewählten kostenpflichtigen Zusatzleistungen
  • Bestätigung der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden

In der Bestätigungsmail

  • Alle Vertragsangaben: Artikel, Preise, Versandkosten, Lieferadresse, Zahlungsart
  • Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
  • AGB
  • Anbieterkennzeichnung

Diese Bestätigung ist eine eigene Pflicht und nicht durch die Bestellübersicht auf der Website erfüllt.

Barrierefreiheit

Shops sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und fallen damit regelmäßig unter das seit dem 28. Juni 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, sofern keine Kleinstunternehmen-Ausnahme greift.

Praktisch betroffen sind vor allem Produktseite und Kasse: Tastaturbedienbarkeit, echte Feldbeschriftungen, verständliche Fehlermeldungen, ausreichende Kontraste, Varianten nicht allein über Farbe kodiert. Details in BFSG-Pflichten.

Für kleine Shops, die knapp unter der Schwelle liegen, gilt: Die Ausnahme ist keine belastbare Grundlage für die nächsten Jahre, weil Wachstum sie beendet.

Prüfliste

  1. Anbieterkennzeichnung vollständig und aus der Kasse erreichbar
  2. Datenschutzerklärung nennt Zahlungsanbieter und Versanddienstleister
  3. AGB passen zum tatsächlichen Ablauf
  4. Widerrufsbelehrung mit Muster-Formular vorhanden
  5. Widerrufsbelehrung auch in der Bestätigungsmail
  6. Endpreis mit Umsatzsteuerhinweis auf jeder Produktseite
  7. Versandkosten vor dem Warenkorb erkennbar
  8. Grundpreis bei betroffenen Waren
  9. Bei Reduzierungen der Referenzpreis der letzten 30 Tage
  10. Konkrete Lieferzeit je Artikel
  11. Herstellerangaben nach Produktsicherheitsverordnung
  12. Bestellschaltfläche mit eindeutiger, zahlungspflichtiger Beschriftung
  13. Keine vorausgewählten Zusatzleistungen
  14. Bestätigungsmail mit allen Pflichtangaben, und sie kommt tatsächlich an
  15. Streitbeilegungshinweis
  16. Erklärung zur Barrierefreiheit, sofern betroffen
  17. Kasse tastaturbedienbar
  18. Bewertungen nur echt, mit Angabe zur Überprüfung

Punkt 14 hat zwei Teile, und der zweite wird selten geprüft: Ohne korrekte E-Mail-Authentifizierung landen Bestätigungen im Spam. Damit ist die Pflicht formal erfüllt und praktisch nicht. Siehe E-Mail mit eigener Domain.

Wie oft prüfen

Mindestens jährlich, und immer dann, wenn sich etwas ändert: neue Zahlungsart, neues Lieferland, neue Produktkategorie, neuer Versanddienstleister. Die Anforderungen an Shops haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert, und ein Text von 2022 ist heute nicht mehr vollständig.

Häufige Fragen

Reichen Muster-AGB aus dem Netz?

Bei einem Shop ist das ein kalkuliertes Risiko. AGB müssen zum konkreten Geschäftsmodell passen: Lieferländer, Zahlungsarten, Rückgabeprozess, Vertragsschluss. Eine anwaltliche Prüfung oder ein Aktualisierungsdienst kostet einen Bruchteil einer Abmahnung.

Braucht ein Shop AGB?

Gesetzlich nicht zwingend, praktisch immer. Ohne AGB gilt das Gesetz, und viele Informationspflichten müssen dann an anderer Stelle erfüllt werden. Zudem lassen sich ohne AGB bestimmte Abläufe nicht regeln.

Wo müssen die Angaben stehen?

Verteilt auf mehrere Orte: Anbieterkennzeichnung und Rechtstexte als eigene Seiten, Preis- und Versandangaben auf der Produktseite, Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss und in der Bestätigungsmail, Herstellerinformationen bei der Ware.

Gilt das BFSG für kleine Shops?

Der Anwendungsbereich erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, wozu ein Shop regelmäßig gehört. Für Kleinstunternehmen unter zehn Beschäftigten und bis zwei Millionen Euro Umsatz besteht bei Dienstleistungen eine Ausnahme, deren Reichweite im Einzelfall zu prüfen ist.

Passt dazu

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